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Polizei-Prozess in Stuttgart: Anzeige gegen Polizeipräsidentin?- NEWSZONE

2021 soll der damals ranghöchste Polizist in BW eine Polizistin sexuell bedrängt haben. Jetzt gibt es noch eine Anzeige.

Der Prozess in Stuttgart gegen den mittlerweile suspendierten Polizisten Andreas R. hat bereits begonnen. Jetzt gibt es auch Anzeigen gegen Baden-Württembergs Polizeipräsidentin Stefanie Hinz. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem SWR.

Warum wird die Polizeipräsidentin Hinz angezeigt?

Von den Vorwürfen sexueller Nötigung gegen Andreas R. erfuhr Hinz Ende 2021. Nach eigenen Angaben eröffnete sie daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen ihn und stellte ihn frei. Sein Geld hat Andreas R. weiterhin bekommen. Das private Handy des Polizisten kassierte Hinz übrigens nicht ein – obwohl er es auch dienstlich nutzte und es ein mögliches Beweismittel war. Dadurch konnte Andreas R. vielleicht wichtige Beweise löschen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart muss jetzt abchecken, ob sie gegen Hinz ermittelt – diese weist die Vorwürfe mehrmals zurück.

Um was geht’s beim Prozess gegen den Inspekteur der Polizei?

Andreas R. war vor eineinhalb Jahren der ranghöchste Polizist in Baden-Württemberg. In dieser Amtszeit soll er eine jüngere Kriminalkommissarin bei einer Kneipentour sexuell bedrängt haben. Außerdem soll er ihr Vorteile im Job gegen eine bestimmte Form des privaten Kontakts angeboten haben.

Die Verteidigung von Andreas R. weist die Vorwürfe zurück und wirft der Beamtin vor, gelogen zu haben. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Dabei soll ein früherer Liebhaber der betroffenen Polizistin aussagen.

Hat Andreas R. Nacktbilder verschickt?

Kurz vor dem Prozessbeginn kamen weitere Vorwürfe gegen den Polizisten on top: Nach SWR-Informationen soll er schon vor seiner Beförderung zum ranghöchsten Polizisten Nacktbilder an Kolleginnen verschickt haben. Drei Frauen sollen zwischen 2018 und 2020 solche Fotos von ihm auf WhatsApp bekommen haben. Deshalb wurde schon vor einiger Zeit gegen Andreas R. ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren aber eingestellt. Die „BILD“-Zeitung schreibt, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Frauen die Fotos gegen ihren Willen bekommen haben.

Quelle

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